Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 11. November 2021 um 08:45 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Saarbrücken, Mainzer Straße 178, Saal/Raum RG-Sitzungssaal (Erdgeschoss), öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 33.200,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 33.200,00 €
- Versteigerungstermin
- 11.11.2021, 08:45 Uhr
- Aktenzeichen
- 48 K 59/20
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 30.04.21
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Zweizimmerwohnung
- Wohnfläche
- 45.38 m²
- Heizungsart
- Etagenheizung
- Objektzustand
- befriedigend
- Baujahr
- nicht bekannt
- Verfügbarkeit
- vermietet
- Etage
- 3. OG
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um die 2-Zimmerwohnung Nr. 10 im 3. Obergeschoss nebst Keller in einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus.
Die Räumlichkeiten teilen sich auf in Flurbereich, 2 Zimmer, Küche, Bad und kl. Balkon. Die Wohnfläche beträgt ca. 45,38 m². Die für das Baujahr zeittypische Grundrissgestaltung weist eine normale Besonnung/ Belichtung auf. Der allgemeine Zustand des Sondereigentums wird als befriedigend bezeichnet.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war die Wohnung vermietet.
Gebäudebeschreibung:
Das unterkellerte Wohngebäude wurde in Massivbauweise errichtet und hat ein ausgebautes Dachgeschoss. Es teilt sich gem. Briefkastenanlage in 12 WE. Das Baujahr ist nicht bekannt. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Der allgemeine Zustand des Gebäudes wird als noch befriedigend bezeichnet.
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Ausstattung
Heizung: Gas-Etagenheizung.
Warmwasserversorgung: Durchlauferhitzer (Elektro).
Bodenbeläge: Laminat o.ä.
Fenster: aus Kunststoff mit Isolierverglasung; Rollläden aus Kunststoff.
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Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Saarbrücken (ca. 183.000 Einwohner), im Stadtteil Malstatt-Burbach in mittlerer Wohnlage.
Geschäfte des täglichen Bedarfs und eine Bushaltestelle sind in fußläufiger Entfernung. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße mit mäßigem Verkehr.
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