Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (8 insgesamt)

Termin aufgehoben ZVG

2-Zimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
66119 Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken:
48 K 92/22
Versteigerungstermin:
08.04.2024, 08:45 Uhr
Ein- bis Zweifamilienhaus ZVG

Ein- bis Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66127 Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken:
48 K 98/22
Versteigerungstermin:
11.04.2024, 09:00 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66280 Sulzbach/Saar

Amtsgericht Saarbrücken:
48 K 22/22
Versteigerungstermin:
15.04.2024, 08:45 Uhr
Reihenhaus ZVG

Reihenhaus

Zwangsversteigerung in
66113 Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken:
48 K 16/22
Versteigerungstermin:
18.04.2024, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene, folgende Konto:

Gerichtskasse Saarbrücken IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68 BIC/SWIFT: PBNKDEFF590

oder 4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht