Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 3. April 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Ottweiler, Reiherswaldweg 2, 66564 Ottweiler, Saal/Raum 2.14, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 42.700,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 42.700,00 €
- Versteigerungstermin
- 03.04.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 8 K 15/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 04.10.24
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 578 m²
- Baujahr
- nicht bekannt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte
Das Einfamilienhaus ist eingeschossig und unterkellert. Es wird angenommen, dass das Dachgeschoss nicht ausgebaut ist und das Gebäude einseitig angebaut in Massivbauweise errichtet wurde.
Aufgrund einer fehlenden Innenbesichtigung können keine Angaben zu den Nutzungseinheiten oder Raumaufteilungen im Gebäude gemacht werden. In der Wertermittlung wird die Nutzung des Wohnhauses mit einer Wohneinheit unterstellt.
Ausstattung
Dach: Dachform: Sattel- oder Giebeldach
Raumausstattungen/Ausbauzustand (Bodenbeläge, Wand- und Deckenbekleidungen, Türen, sanitäre Installationen etc.) konnten wegen fehlender Innenbesichtigung beim Ortstermin nicht festgestellt werden.
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich Ortsteil Dirmingen (ca. 2.800 Einwohner).
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind sowohl fußläufig als auch im Umland vorhanden. Ein Arzt und eine Apotheke befinden sich im Ort sowie in den umliegenden Gebieten. Schulen und Kindergärten sind ebenfalls in fußläufiger Entfernung erreichbar. Öffentliche Verkehrsmittel, wie eine Bushaltestelle, sind ebenfalls bequem zu Fuß erreichbar. Die Wohnlage wird als mittlere Wohnlage eingestuft.
Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus einseitiger Grenzbebauung des Wohnhauses. Die Topografie des Grundstücks ist so beschaffen, dass es in Straßenhöhe beginnt und von der Straße abfällt.
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Bezirk Oberfranken, Herr Bernsdorf, 0921-7846 2310
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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.