Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 18. März 2027 um 8:45 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Homburg, Sitzungssaal 105, Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert (nicht Mindestgebot): 80.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 80.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 18.03.2027, 08:45 Uhr
- Aktenzeichen
- 2 K 20/26
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 01.07.26
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 103 m²
- Grundstücksfläche
- 413 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Objektzustand
- renovierungsbedürftig
- Baujahr
- vor 1900
- Verfügbarkeit
- eigengenutzt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus als Reihenmittelhaus bebautes Grundstück mit Garage.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 01.07.2026 örtlich besichtigt. Das Wohnhaus und die Außenanlagen wurden in Augenschein genommen; die Dachkonstruktion war nicht zugänglich, insoweit beruhte die Bewertung teilweise auf Unterlagen und Annahmen.
Gebäude
Das Einfamilienhaus ist ein unterkellertes Reihenmittelhaus in massiver Bauweise mit Ursprungsbaujahr vor 1900. Es verfügt über Keller-, Erd- und überwiegend ausgebautes Dachgeschoss; das Dachgeschoss ist Teil der Wohnnutzung, zusätzlich ist dort ein Speicher vorhanden. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 222 m², die Wohnfläche ca. 103 m², die Nutzfläche ca. 51 m². Wertrelevante Modernisierungen in den letzten zehn Jahren wurden nicht festgestellt. Ein Energieausweis lag nicht vor; Denkmalschutz oder Baulasten mit Wertrelevanz sind nicht angegeben.
Im Kellergeschoss befinden sich Garage und zwei Kellerräume. Das Erdgeschoss ist gegliedert in Diele/Flur, Wohnen, weiteren Flur, Küche, WC und ein Zimmer. Im Dachgeschoss liegen Flur, Bad, zwei Zimmer und Speicher. Der Grundriss entspricht damit einer klassischen Einfamilienhausnutzung; die Belichtung und Besonnung wurden als ausreichend beurteilt. Nachteilig genannt sind überhohe Räume sowie eine sehr steile innere Geschosstreppe.
Das Gebäude hat verputzte und gestrichene Fassaden, straßenseitig mit sockelseitiger Fliesenverkleidung. Die Konstruktion umfasst Bruchsteinmauerwerk im Keller, Ziegelmauerwerk bei den Umfassungswänden, Mauerwerksinnenwände sowie Holzbalkendecken; über dem Kellergeschoss besteht eine Trägerkappendecke. Der Zugang ist nicht barrierefrei.
Der bauliche Zustand ist deutlich unterdurchschnittlich. Festgestellt wurden Putzschäden an der Fassade, Korrosionsschäden an der Trägerdecke über dem Kellergeschoss mit dringendem Sanierungsbedarf, ein schlechter Zustand der Bodenbeläge sowie zum Erdreich hin nasses Kellermauerwerk. Insgesamt besteht erheblicher Unterhaltungsstau mit allgemeinem Renovierungsbedarf; das Haus ist renovierungsbedürftig.
weitere Gebäude
Auf dem Grundstück befindet sich ein Gartenhaus, das als abbruchreif beschrieben wird.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt eigengenutzt.
Lage
Das Objekt liegt in Bexbach mit ca. 18.000 Einwohnern im Saarpfalz-Kreis, Bundesland Saarland.
Es befindet sich in einfacher Wohnlage innerhalb eines wohnbaulich geprägten Bereichs mit zweigeschossiger Reihenhausbebauung. Die Straße ist eine Anliegerstraße; sie ist voll ausgebaut und mit Betonverbundpflaster befestigt. Beeinträchtigungen wurden nicht konkret festgestellt. Die Nachbarschaft ist ausschließlich durch Wohnnutzung geprägt.
Geschäfte des täglichen Bedarfs liegen in etwa 1 km Entfernung. Schulen sind ca. 500 m, Kindertagesstätten ca. 450 m entfernt. Eine Bushaltestelle ist fußläufig erreichbar; der Bahnhof Bexbach liegt in etwa 1 km Entfernung.
Das Grundstück ist mit 413 m² relativ eben und unregelmäßig zugeschnitten. Es ist dreiseitig durch die Bebauung des Wohnhauses geprägt und eingefriedet. Vorhanden sind Wegebefestigungen, Zaun, Wiesen- und Strauchflächen; die Außenanlagen wirken verwahrlost. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über Geh- und Fahrrechte über Nachbargrundstücke.
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