Amtsgericht St. Wendel
zur digitalen Gerichtstafel (9)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (9 insgesamt)
ehemaliges Herrenhaus
Zwangsversteigerung in
66620 Nonnweiler
Dreifamilienhaus
Zwangsversteigerung in
66629 Freisen
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
66606 Sankt Wendel
Wohnhaus mit kleiner Gewerbeeinheit
Zwangsversteigerung in
66606 Sankt Wendel
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
- Überweisung der Sicherheit auf das Konto der Gerichtskasse
IBAN: DE 90590100660000506668,
BIC: PB NKDE FF 590 bei der Postbank Saarbrücken
oder - Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.