Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 02. Februar 2023 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Saarbrücken, Mainzer Straße 178, Saal/Raum RG-Sitzungssaal (Erdgeschoss), öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 116.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 116.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.02.2023, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 48 K 29/21
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 17.06.21
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Doppelhaushälfte
- Wohnfläche
- 81.5 m²
- Grundstücksfläche
- 291 m²
- Baujahr
- 1898
- Verfügbarkeit
- offensichtlich vermietet
- Anzahl Etagen
- 1
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Doppelhaushälfte mit Garage.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Das unterkellerte, eingeschossige Einfamilienhaus wurde gemäß Bauakte ca. 1898 in Massivbauweise errichtet und hat ein offensichtlich ausgebautes Dachgeschoss. Die Wohnfläche beträgt ca. 81,50 m². Der äußerlich sichtbare bauliche Zustand ist gut bis befriedigend, in Teilen schlecht (Kellermauerwerk giebelseitig).
Die ca. 1978 erstellte Garage verfügt über ein Pultdach und ein Sektionaltor. Nach dem Grundriss gibt es nordseitig 2 Fenster und eine Zugangstür.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Anwesen offensichtlich vermietet.
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Ausstattung
Dachform: Sattel- oder Giebeldach.
Fenster: straßenseitig modernisierte, mehrteilige Kunststoff-Fenster mit Doppelverglasung und Kunststoff-Rollläden sichtbar, giebelseitig teilweise ältere Aluminiumfenster mit Doppelverglasung sichtbar.
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Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Sulzbach (ca. 18.000 Einwohner), im Ortskern in einfacher Wohnlage.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen und Ärzte sind in unmittelbarer Nähe, eine Bushaltestelle vor dem Objekt. Die Nachbarschaftsbebauung besteht aus gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung. Durch den Straßenverkehr und die vorgelagerte Bushaltestelle ergeben sich überdurchschnittliche Beeinträchtigungen. Das von der Straße abfallende Grundstück liegt an einer Wohn- und Geschäftsstraße mit temporär stärkerem Durchgangsverkehr.
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