(ip/pp) Wann sind Maklerprovisionen fällig – was muss der Vermittler erbringen, um seine Provision rechtens einzufordern. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg setzte hier in einem aktuellen Urteil anlässlich einer Zwangsversteigerung relativ enge formale Grenzen:
„Auch wenn die Parteien eines Maklervertrages eine Provisionsvereinbarung individualvertraglich für den Fall abgeschlossen haben, dass der Makler eine Provision auch dann erhält, wenn der Eigentumserwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung erfolgt, muss die Tätigkeit des Maklers (mit)ursächlich sein.“
Der Provisionsanspruch entstehe nur, wenn die vom Makler entfaltete Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit für den Vertragsabschluss ursächlich ist. „Der Hauptvertrag muss nämlich ... infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommen. Das Kausalitätserfordernis gehört damit zum Leitbild des Maklervertrages.“

OLG Naumburg, Az.: 9 U 16/08