Bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen bringt das neue Wohnungseigentumsgesetz einige Erleichterungen mit sich.

Es bietet erhebliche Vorteile bei Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten des gemeinschaftlichen Eigentums. Somit können, ohne einstimmigen Beschluss, Arbeiten am Gemeinschaftseigentum zur Anpassung an den Stand der Technik durchgeführt werden. Auch bei der Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten darf ein Mehrheitsbeschluss herangezogen werden.

Die überarbeiteten Regeln unterstützen den Wunsch nach Renovierungsarbeiten im Bestand, denn selten herrscht in großen Wohnanlagen Einstimmigkeit über Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten. Durch die Abänderung des Gesetzes können viele Objekte im Bestand baulich verbessert werden. Mitte 2007 soll das neue Gesetz in Kraft treten.